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Brandschutzpläne

Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrlaufkarte, Objektplan und Brandschutzordnung. Fünf Dokumente mit fünf unterschiedlichen Adressaten. Wir erstellen sie normgerecht und aus einer gemeinsamen Grundlage.

Die Plantypen werden regelmäßig verwechselt. Wer nur einen davon hat, erfüllt die Forderung der Behörde oft nicht. Diese Übersicht ordnet ein, welcher Plan wofür da ist und wann er verlangt wird.

Die fünf Plantypen im Überblick

Wer liest welchen Plan?

Der wichtigste Unterschied ist der Adressat. Danach richten sich Inhalt, Darstellung und Aufbewahrungsort.

  • Die Feuerwehr liest den Feuerwehrplan und die Feuerwehrlaufkarte. Beide liegen dort, wo die Einsatzkräfte das Gebäude betreten, und werden mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt.
  • Beschäftigte und Besucher lesen den Flucht- und Rettungsplan an der Wand sowie den Aushang der Brandschutzordnung Teil A.
  • Benannte Personen wie Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte arbeiten mit Teil C der Brandschutzordnung.
  • Planung, Wartung und Verwaltung arbeiten mit den Objektplänen, aus denen alles Übrige hervorgeht.

Der übliche Weg

  • 1. Bestand klären: Liegen aktuelle, maßstäbliche Grundrisse vor? Wenn nicht, beginnt es mit dem Aufmaß und den Objektplänen.
  • 2. Pflichten klären: Was fordern Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und Versicherer?
  • 3. Pläne erstellen: aus einer Grundlage, in einheitlicher Symbolik und Geschossbezeichnung.
  • 4. Abstimmen: Feuerwehrplan und Laufkarten gehen als Entwurf an die Brandschutzdienststelle.
  • 5. Fortschreiben: Prüfung mindestens alle zwei Jahre, bei Änderungen am Objekt sofort.

Warum alles aus einer Hand sinnvoll ist

Werden die Pläne einzeln vergeben, entstehen mit der Zeit Widersprüche. Der Fluchtplan zeigt eine Tür, die im Feuerwehrplan fehlt. Die Laufkarte nennt eine Raumnummer, die im Objektplan anders heißt. Bei einer Begehung fällt so etwas zuverlässig auf, und im Schadensfall wird gefragt, welcher Stand denn nun galt.

Wir bearbeiten die Unterlagen deshalb gemeinsam und pflegen Änderungen an einer Stelle ein. Die GfB arbeitet seit 1996 von Düsseldorf aus und betreut über 620 Kunden in ganz Nordrhein-Westfalen, darunter DRK, Caritas, Diakonie, Qiagen, QVC und die K-Plus-Gruppe.

Häufige Fragen

Welche Brandschutzpläne braucht mein Gebäude?

Das hängt von Nutzung, Größe und Anlagentechnik ab. Faustregel: Wo Menschen arbeiten, ist in der Regel ein Flucht- und Rettungsplan gefordert. Wo eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist, kommen Feuerwehrplan und Feuerwehrlaufkarten hinzu. Eine Brandschutzordnung verlangen Sonderbauverordnungen, Baugenehmigungen und häufig auch Versicherer. Welche Kombination in Ihrem Fall gilt, klären wir im Erstgespräch.

Kann eine Sammelseite alle Plantypen abdecken?

Fachlich nein. Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrlaufkarte und Objektplan haben unterschiedliche Adressaten, unterschiedliche Normen und unterschiedliche Aufbewahrungsorte. Ein Dokument ersetzt das andere nicht, auch wenn die Grundrisse identisch aussehen.

Lohnt es sich, alle Pläne von einem Anbieter erstellen zu lassen?

In der Regel ja. Wenn alle Pläne aus derselben geprüften Grundlage entstehen, stimmen Geschossnummerierung, Raumbezeichnungen und Symbolik überein. Bei Umbauten wird einmal korrigiert statt viermal, und bei Begehungen fallen keine Widersprüche zwischen den Unterlagen auf.

Wie oft müssen Brandschutzpläne aktualisiert werden?

Die Intervalle unterscheiden sich je Plantyp, liegen aber meist bei mindestens zwei Jahren. Unabhängig davon gilt für alle: Sobald sich am Gebäude, an der Nutzung oder an der Anlagentechnik etwas ändert, ist sofort fortzuschreiben. Ein veralteter Plan ist im Ernstfall gefährlicher als gar keiner.

Welche Pläne braucht Ihr Objekt?

Schildern Sie uns kurz Nutzung, Größe und Anlass, dann sagen wir Ihnen, welche Unterlagen gefordert sind und was die Erstellung kostet. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort.