Objektpläne sind maßstäbliche Bestandspläne Ihres Gebäudes. Sie sind kein Pflichtplan, aber die Grundlage, aus der sich Feuerwehrplan, Fluchtplan und Laufkarten widerspruchsfrei ableiten lassen.
Wer sie einmal sauber erstellen lässt, korrigiert bei Umbauten an einer Stelle statt an vier.
Was Objektpläne sind
Ein Objektplan ist die maßstäbliche zeichnerische Darstellung eines Gebäudes im Bestand: Grundrisse je Geschoss, bei Bedarf Schnitte, Ansichten und ein Lageplan des Grundstücks. Er hält fest, wie das Gebäude tatsächlich gebaut ist und genutzt wird, nicht wie es einmal geplant war.
Objektpläne sind kein normierter Pflichtplan. Anders als der Feuerwehrplan nach DIN 14095 oder der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 gibt es für Objektpläne keine Norm, die Inhalte, Farben und Symbole vorschreibt, und keine Behörde, die ihre Vorlage verlangt. Ihr Wert liegt an anderer Stelle: Sie sind die geprüfte Datengrundlage, auf der die normierten Pläne aufsetzen. Wer aktuelle Objektpläne hat, spart bei jedem weiteren Plan einen erheblichen Teil der Vorarbeit.
Einen Überblick über die einzelnen Plantypen und ihre Rechtsgrundlagen finden Sie in unserer Übersicht zu Brandschutzplänen.
Objektpläne auf einen Blick
- Leistung
- Maßstäbliche Bestandspläne für Gebäude und Grundstück
- Normstatus
- Kein normierter Pflichtplan, aber Grundlage für Pläne nach DIN 14095, DIN ISO 23601 und DIN 14675
- Übliche Maßstäbe
- 1:100 je Geschoss, 1:200 oder 1:250 bei großen Objekten, Lageplan 1:500
- Grundlage
- Vorhandene Bestandspläne oder Aufmaß vor Ort
- Lieferformate
- CAD-Datei und PDF, auf Wunsch Papierplan
Wofür Objektpläne gebraucht werden
Objektpläne werden selten für einen einzigen Zweck erstellt. In der Praxis nutzen mehrere Abteilungen und Dienstleister dieselbe Zeichnung, was Abstimmungsaufwand und Widersprüche zwischen Unterlagen reduziert. Typisch ist der Fall, dass für den Brandschutz ein Aufmaß gemacht wird und wenig später das Facility Management dieselben Flächen erneut ermitteln lässt, weil beide Seiten mit eigenen Unterlagen arbeiten.
- Brandschutz: Grundlage für Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungsplan und Feuerwehrlaufkarten
- Wartung und Instandhaltung: Verortung von Brandschutztüren, Feuerlöschern, Meldern, Lüftungsanlagen und Absperreinrichtungen
- Reinigung und Gebäudeservice: Flächenermittlung als Basis für Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen
- Flächenmanagement: Nutzungs- und Mietflächen, Raumbuch, Belegungs- und Umzugsplanung
- Versicherung: Nachweis von Flächen, Nutzungen und Brandabschnitten, wobei die Anforderungen je Versicherer unterschiedlich ausfallen
- Umbau und Planung: Ausgangslage für Erweiterungen, Sanierungen und Nutzungsänderungen
Inhalte und Maßstäbe
Welche Inhalte ein Objektplan enthält, richtet sich nach der geplanten Weiterverwendung. Üblich ist ein Satz Geschossgrundrisse in einheitlichem Maßstab, ergänzt um einen Lageplan des Grundstücks.
- Maßstab 1:100 für einzelne Geschosse, bei großen Objekten 1:200 oder 1:250, Lagepläne meist 1:500 oder 1:1000
- Wände, Stützen, Türen, Fenster, Treppen, Aufzüge und Schächte
- Raumnummern, Raumbezeichnungen und Nutzungsangaben
- Flächenangaben je Raum, auf Wunsch nach DIN 277 ausgewertet
- Nordpfeil, Maßstabsleiste, Geschossbezeichnung, Legende und Planstempel mit Datum
- Technische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, soweit sie für die weitere Verwendung benötigt werden
Ein einheitlicher Maßstab über alle Geschosse ist wichtig, weil die daraus abgeleiteten Brandschutzpläne diese Anforderung ebenfalls stellen. Wird sie beim Objektplan übersprungen, entsteht der Aufwand später erneut. Ebenso sinnvoll ist eine saubere Ebenenstruktur in der CAD-Datei: Bauteile, Beschriftung, Möblierung und technische Einrichtungen getrennt zu führen, erlaubt es, für jeden Verwendungszweck nur die benötigten Inhalte einzublenden.
Aufmaß vor Ort, wenn keine Bestandspläne vorliegen
In vielen Bestandsobjekten fehlen brauchbare Pläne. Vorhanden sind oft nur Genehmigungspläne aus der Bauzeit, Kopien ohne verlässlichen Maßstab oder Zeichnungen, die mehrere Umbauten nicht abbilden. In diesen Fällen nehmen wir das Gebäude vor Ort auf.
Das Aufmaß erfolgt raumweise. Erfasst werden Raumgeometrie, Öffnungen, Treppen, Schächte, Nutzungen und die Einrichtungen, die später in den Brandschutzplänen dargestellt werden sollen. Aus den Messdaten entsteht eine durchgehende CAD-Zeichnung. Vorhandene Unterlagen verwenden wir so weit wie möglich weiter und prüfen sie stichprobenweise gegen den tatsächlichen Bestand, damit nicht doppelt gemessen wird.
Der Zeitbedarf hängt von Größe, Zugänglichkeit und Nutzung des Objekts ab. Bereiche mit eingeschränktem Zutritt, etwa Patientenzimmer, Technikräume oder Produktionsflächen, stimmen wir vorab mit Ihnen ab, damit der laufende Betrieb möglichst wenig gestört wird.
Grundlage für Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungsplan und Laufkarten
Sollen für ein Objekt mehrere Pläne entstehen, ist der Objektplan der sinnvolle erste Schritt. Aus einer geprüften Grundlage leiten wir anschließend ab:
- Feuerwehrplan nach DIN 14095 mit Übersichtsplan, Geschossplänen und Objektinformationen
- Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 mit Standortbezug je Aushangort
- Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 je Meldergruppe der Brandmeldeanlage
Der praktische Vorteil zeigt sich bei Änderungen. Wird umgebaut, korrigieren wir zuerst den Objektplan. Alle abgeleiteten Pläne werden danach aus derselben Quelle aktualisiert und bleiben untereinander widerspruchsfrei. Ohne gemeinsame Grundlage laufen Fluchtplan, Feuerwehrplan und Laufkarten mit der Zeit auseinander, was bei Begehungen regelmäßig auffällt.
Digitale Formate, Weiterverwendung und Aktualisierung
Wir liefern Objektpläne digital. Üblich sind eine CAD-Datei zur Weiterbearbeitung und ein PDF zur Ansicht und zum Ausdruck, auf Wunsch ergänzt um Papierpläne im benötigten Format. Die konkreten Übergabeformate und die Nutzungsrechte daran halten wir im Angebot fest.
Die Dateien lassen sich an Planer, Facility Management, Reinigungsdienstleister, Sachverständige oder Versicherer weitergeben. Damit bleibt die Zeichnung auch dann nutzbar, wenn andere Beteiligte damit arbeiten sollen.
Objektpläne veralten mit jedem Umbau. Wir empfehlen, den Planstand nach baulichen Änderungen und ansonsten in einem festen Turnus zu prüfen. Für Bestandskunden übernehmen wir die Fortschreibung und pflegen Änderungen in die vorhandenen Dateien ein, sodass Planstand und Datum nachvollziehbar bleiben.
Die GfB Gesellschaft für Brandschutz mbH arbeitet seit 1996 von Düsseldorf aus, beschäftigt rund 15 Mitarbeiter und betreut über 620 Kunden, darunter DRK, Caritas, Diakonie, Qiagen, QVC und die K-Plus-Gruppe. Tätig sind wir in ganz Nordrhein-Westfalen, also auch für Objektpläne in Köln und im übrigen Rheinland. Die Anfahrt ist von der Hansaallee 240 in Düsseldorf aus kurz, sodass Ortstermine und spätere Nachaufmaße ohne großen Aufwand möglich sind.
Häufige Fragen
Sind Objektpläne gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Für Objektpläne gibt es keine Norm und keine baurechtliche Vorlagepflicht. Vorgeschrieben sein können dagegen die daraus abgeleiteten Pläne, etwa der Feuerwehrplan nach DIN 14095 oder der Flucht- und Rettungsplan. Der Objektplan ist die Arbeitsgrundlage, mit der sich diese Pläne wirtschaftlich und widerspruchsfrei erstellen lassen.
Worin unterscheidet sich ein Objektplan von einem Feuerwehrplan?
Der Objektplan bildet das Gebäude neutral und maßstäblich ab, ohne festgelegte Symbolik und ohne Adressat. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist ein Einsatzdokument für die Feuerwehr mit vorgeschriebenen Inhalten, Farben und Symbolen, das mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt wird. In der Praxis entsteht der Feuerwehrplan aus dem Objektplan, ersetzen kann der Objektplan ihn nicht.
Was passiert, wenn keine Bestandspläne vorhanden sind?
Dann nehmen wir das Gebäude vor Ort auf und zeichnen die Grundrisse neu. Vorhandene Teilunterlagen werden geprüft und, soweit brauchbar, weiterverwendet. Das Ergebnis ist ein durchgehender Plansatz in einheitlichem Maßstab, der anschließend für alle weiteren Pläne genutzt werden kann.
In welchen Formaten erhalte ich die Objektpläne?
Sie erhalten die Pläne digital, üblicherweise als CAD-Datei zur Weiterbearbeitung und als PDF für Ansicht und Ausdruck. Papierpläne liefern wir auf Wunsch dazu. Die Dateien können Sie an Planer, Facility Management oder Dienstleister weitergeben.
Erstellen Sie Objektpläne auch in Köln?
Ja. Die GfB sitzt in Düsseldorf und ist in ganz Nordrhein-Westfalen tätig, Objektpläne in Köln und im Umland gehören dazu. Ortstermine für Aufmaß und Abstimmung lassen sich wegen der kurzen Anfahrt gut takten. Rufen Sie uns unter 0211 7022753 an, wenn Sie den Umfang vorab klären möchten.
Objektpläne für Ihr Gebäude
Schicken Sie uns vorhandene Pläne oder beschreiben Sie kurz Größe und Nutzung des Objekts an info@gfb-brandschutz.de. Sie erhalten eine Antwort innerhalb eines Werktags.