Der Feuerwehrplan ist die Einsatzunterlage für die Feuerwehr, nicht für Ihre Beschäftigten. Gefordert wird er meist über die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage.
Pflicht sind Objektinformationen, Übersichtsplan und Geschosspläne. Der Entwurf wird mit der örtlichen Brandschutzdienststelle abgestimmt, geprüft wird mindestens alle zwei Jahre.
Was ein Feuerwehrplan ist und wofür er gebraucht wird
Ein Feuerwehrplan richtet sich an die Einsatzkräfte, nicht an die Gebäudenutzer. Er liegt an einer vereinbarten Stelle im Objekt bereit, meist am Feuerwehrzugang oder an der Brandmelderzentrale, und wird von der ersteintreffenden Einheit sofort gezogen. Grundlage ist die DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen, Ausgabe 2025-07.
Der Plan beantwortet der Einsatzleitung in den ersten Minuten unter anderem:
- Wo liegen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge?
- Wo sind Hydranten, Löschwasserbehälter und Einspeisestellen für Steigleitungen?
- Wie verlaufen Brandabschnitte und Treppenräume, wo führt der Angriffsweg entlang?
- Wo liegen Gefahrenschwerpunkte wie Gefahrstofflager, Batteriespeicher oder PV-Anlagen?
- Wo sind Absperreinrichtungen für Gas, Strom und Wasser, wo Brandmelderzentrale und Schlüsseldepot?
Der Feuerwehrplan auf einen Blick
- Norm
- DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen, Ausgabe 2025-07
- Adressat
- Einsatzkräfte der Feuerwehr, nicht die Gebäudenutzer
- Pflichtteile
- Allgemeine Objektinformationen, Übersichtsplan, Geschosspläne
- Optional
- Umgebungsplan, Sonderpläne, ergänzende textliche Erläuterungen
- Format
- DIN A3 quer für die Pläne, DIN A4 hoch für den Textteil, Symbole nach DIN 14034-6
- Abstimmung
- mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle, vor Nutzungsaufnahme
- Prüfung
- mindestens alle zwei Jahre, bei Änderungen am Objekt sofort
Wann ein Feuerwehrplan gefordert wird und von wem
Ein Feuerwehrplan entsteht in der Praxis selten freiwillig. Meist gibt es einen konkreten Anlass:
- Baugenehmigung: Die Bauaufsicht nimmt den Feuerwehrplan als Auflage in den Bescheid auf, häufig mit Vorlage vor Nutzungsaufnahme.
- Brandschutzkonzept: Der Konzeptersteller setzt den Plan als organisatorische Maßnahme fest, er wird Teil der genehmigten Unterlagen.
- Sonderbauten: Für Sonderbauten nach § 50 BauO NRW 2018 können besondere Anforderungen gestellt werden, konkretisiert über die Sonderbauverordnung NRW und die Industriebaurichtlinie.
- Brandmeldeanlage: Für die Aufschaltung auf die Leitstelle verlangt die Feuerwehr in aller Regel Feuerwehrplan und Feuerwehrlaufkarten.
- Begehung oder Brandverhütungsschau: Die Brandschutzdienststelle stellt eine fehlende oder veraltete Unterlage fest und setzt eine Frist.
- Versicherer: Sachversicherer und Konzernvorgaben fordern den Plan unabhängig vom Bauordnungsrecht.
Ob und in welchem Umfang Ihr Objekt einen Feuerwehrplan braucht, hängt meist am Brandschutzkonzept. Das klären wir vorab in der Brandschutzberatung.
Was DIN 14095 inhaltlich verlangt
Ein Feuerwehrplan besteht aus einem schriftlichen und einem grafischen Teil. Die Norm legt fest, was verpflichtend ist und was nur bei Bedarf hinzukommt.
Allgemeine Objektinformationen
Der Textteil steht voran: Objektbezeichnung und Anschrift, Nutzungsart, Bauart und Geschossigkeit, Zahl der anwesenden Personen, Besonderheiten wie nicht selbstrettungsfähige Personen, Brandschutzeinrichtungen, Gefahrstoffe und Ansprechpartner mit Erreichbarkeit rund um die Uhr.
Grafischer Teil
- Übersichtsplan (verpflichtend): Lage im Umfeld, Zufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserentnahmestellen, Nachbarbebauung.
- Geschosspläne (verpflichtend): je Geschoss ein Plan mit Raumnutzung, Treppenräumen, Brandabschnitten, Rettungswegen, Haustechnik und Gefahrenschwerpunkten.
- Umgebungsplan (bei Bedarf): bei ausgedehnten Geländen oder schwieriger Anfahrt.
- Sonderpläne (bei Bedarf): Dachaufsichtsplan, Kanalplan, Plan der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Bestuhlungsplan.
- Textliche Erläuterungen (bei Bedarf): Hinweise zu Brandmelde- und Löschanlagen.
Format, Maßstab und Darstellung
An der Darstellung scheitern selbst erstellte Pläne am häufigsten. Vorgesehen sind DIN A4 hoch für den Textteil und DIN A3 quer für Übersichts-, Geschoss- und Sonderpläne.
- einheitlicher Maßstab und einheitliche Ausrichtung über alle Geschosse
- Rasterleiste am Planrand, üblicherweise im Abstand von 10 m
- Nordung aller Pläne mit Nordpfeil
- grafische Sinnbilder nach DIN 14034-6 in ausreichender Größe
- Farblogik: Bauteile schwarz, Gefahren und Brandschutzeinrichtungen rot, Rettungswege grün, Löschwasser blau
- Legende auf jedem Planblatt, nur mit den verwendeten Symbolen
Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle
Ein Feuerwehrplan wird nicht einfach erstellt und abgelegt, er wird mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und von ihr akzeptiert. Dieser Schritt wird bei Eigenerstellung am häufigsten unterschätzt.
Die DIN 14095 setzt den Rahmen, viele Feuerwehren haben zusätzlich eigene Gestaltungshinweise. Diese regeln, wie Entwürfe einzureichen sind, wie viele gedruckte Ausfertigungen übergeben werden, wo der Plan im Objekt hinterlegt wird und mit welchem Vorlauf vor Inbetriebnahme die Übergabe erfolgt. Wir fragen das zu Projektbeginn ab und arbeiten Rückmeldungen ein, bis der Plan akzeptiert ist.
Ein veralteter Feuerwehrplan ist im Einsatz gefährlicher als gar keiner. Zeigt der Plan eine Tür, die zugemauert wurde, führt er den Trupp in die Irre.
Ablauf: So erstellen wir Ihren Feuerwehrplan
- 1. Anlass klären: Wir prüfen, was gefordert ist und von wem, und sichten Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Grundrisse.
- 2. Vorabstimmung mit der Feuerwehr: örtliche Vorgaben abfragen, Planarten, Umfang und Maßstab festlegen.
- 3. Aufnahme vor Ort: geschossweise Begehung, Erfassung von Bestand, Brandschutzeinrichtungen, Absperreinrichtungen und Gefahrenschwerpunkten.
- 4. Planerstellung: Übersichtsplan, Geschosspläne, bei Bedarf Sonderpläne sowie die Objektinformationen nach DIN 14095.
- 5. Abstimmung und Freigabe: Der Entwurf geht an die Brandschutzdienststelle, Änderungswünsche arbeiten wir ein.
- 6. Übergabe: freigegebene Fassung gedruckt und digital, Exemplare für die Feuerwehr nach deren Vorgaben. Den genauen Lieferumfang halten wir im Angebot fest.
- 7. Fortschreibung: auf Wunsch wiederkehrende Prüfung und Aktualisierung nach Umbauten.
Die GfB arbeitet seit 1996 von Düsseldorf aus für Auftraggeber in ganz NRW. Rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen über 620 Kunden, darunter DRK, Caritas, Diakonie, Qiagen, QVC und die K-Plus-Gruppe.
Auszug aus der verwendeten Symbolik nach DIN 14034-6 und ISO 7010:




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Aktualisierung: Ein veralteter Plan ist schlimmer als keiner
Die Einsatzkräfte verlassen sich auf das, was im Plan steht. Zeigt der Geschossplan eine Tür, die zugemauert wurde, oder fehlt der neue Batteriespeicher im Technikraum, führt der Plan die Einheit in die Irre. Nach DIN 14095 ist der Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu prüfen und unverzüglich fortzuschreiben, sobald sich am Objekt etwas ändert. Dazu zählen:
- bauliche Eingriffe wie neue Wände, verlegte Türen, Anbauten oder geänderte Treppenräume
- Nutzungsänderungen, etwa Lager statt Büro oder eine neue Mieteinheit
- erweiterte Brandschutzeinrichtungen, zum Beispiel zusätzliche Meldergruppen oder ein weiteres Schlüsseldepot
- neue Gefahrenschwerpunkte wie Gefahrstofflager, Ladeinfrastruktur oder Photovoltaikanlagen
- geänderte Zufahrten, Aufstellflächen oder Löschwasserentnahmestellen
- gewechselte Ansprechpartner und Rufnummern im Textteil
Die geänderte Fassung wird erneut abgestimmt, die alten Ausfertigungen werden eingezogen. Sonst kursieren zwei Stände im Objekt.
Abgrenzung zu Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrlaufkarte und Objektplan
Die vier Plantypen werden regelmäßig verwechselt, haben aber unterschiedliche Adressaten. Wer nur einen davon hat, erfüllt die Forderung meist nicht.
- Feuerwehrplan nach DIN 14095: für die Einsatzkräfte. Beschreibt das gesamte Objekt mit seinen Gefahren und wird mit der Feuerwehr abgestimmt.
- Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601: für Beschäftigte und Besucher. Hängt im Gebäude aus, Grundlage ist das Arbeitsstättenrecht mit ASR A1.3.
- Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675: für den ersten Angriff bei Auslösung der Brandmeldeanlage. Je Meldergruppe eine Karte am Feuerwehr-Bedienfeld.
- Objektpläne: ergänzende Einsatz- und Detailunterlagen für besondere Anlagenteile oder Betriebsabläufe.
Objekte mit Brandmeldeanlage brauchen in aller Regel Feuerwehrplan und Feuerwehrlaufkarten, im Arbeitsstättenbereich zusätzlich Flucht- und Rettungspläne. Wir erstellen die Unterlagen aus einer Hand, damit Geschossnummerierung und Symbolik zusammenpassen.
Häufige Fragen
Wer darf einen Feuerwehrplan erstellen?
Die DIN 14095 verlangt eine fachkundige Person: jemand, der die Norm und die Symbolik nach DIN 14034-6 sicher anwendet, die brandschutztechnischen Einrichtungen richtig einordnet und die Abstimmung mit der Feuerwehr führen kann. Ein selbst gezeichneter Grundriss aus der Hausverwaltung erfüllt das nicht.
Was kostet ein Feuerwehrplan?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Objekt abhängt. Preisbestimmend sind die Zahl der Geschosse und Planblätter, Größe und Zuschnitt der Flächen, ob verwertbare digitale Grundrisse vorliegen oder vor Ort neu aufgenommen werden muss, die Zahl der Sonderpläne und der Abstimmungsaufwand mit der Dienststelle. Wir nehmen das im Erstgespräch auf und legen ein Festpreisangebot vor.
Wie lange dauert die Erstellung eines Feuerwehrplans?
Der planerische Teil ist bei üblichen Objekten in wenigen Wochen erledigt, sobald die Aufnahme vor Ort stattgefunden hat. Die Gesamtdauer bestimmt meist die Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, deren Bearbeitungszeit wir nicht steuern können. Steht ein Termin zur Nutzungsaufnahme fest, lösen Sie den Auftrag deshalb besser früh aus.
Wie oft muss ein Feuerwehrplan aktualisiert werden?
Die DIN 14095 sieht eine Prüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle zwei Jahre vor. Ändert sich vorher etwas am Objekt, etwa durch Umbau, Nutzungsänderung oder erweiterte Brandschutzeinrichtungen, ist der Plan sofort fortzuschreiben. Die neue Fassung wird erneut mit der Feuerwehr abgestimmt, die überholten Ausfertigungen werden eingezogen.
Reicht mein Flucht- und Rettungsplan als Feuerwehrplan aus?
Nein. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 richtet sich an Beschäftigte und Besucher und zeigt aus einem Standort heraus den Weg nach draußen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte, deckt das gesamte Objekt ab und enthält Angaben zu Löschwasser, Aufstellflächen und Gefahrenschwerpunkten. Beide ersetzen einander nicht.
Wir haben nur alte Papiergrundrisse. Geht das trotzdem?
Ja. Fehlende oder veraltete digitale Grundrisse sind der Normalfall. Wir nehmen das Objekt geschossweise vor Ort auf, gleichen die Unterlagen mit dem Bestand ab und digitalisieren die Grundlagen im Zuge der Planerstellung. Dieser Zusatzaufwand wird im Angebot getrennt ausgewiesen.
Feuerwehrplan nach DIN 14095 für Ihr Objekt anfragen
Schicken Sie uns die Auflage aus der Baugenehmigung oder den Auszug aus dem Brandschutzkonzept, dann sagen wir Ihnen, welche Planarten Sie brauchen und was die Erstellung kostet. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort, telefonisch unter 0211 7022753 oder per E-Mail an info@gfb-brandschutz.de.