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Flucht- und Rettungspläne

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt ortsunkundigen Personen in Sekunden, wo der nächste Ausgang liegt. Wir erstellen normgerechte Pläne nach DIN ISO 23601, vom Aufmaß vor Ort bis zum montierten Aushang. Aus Düsseldorf für ganz Nordrhein-Westfalen.

Kurz gesagt

Der Flucht- und Rettungsplan hängt im Gebäude aus und richtet sich an Beschäftigte und Besucher. Er zeigt vom eigenen Standort aus den Weg ins Freie, die Sammelstelle und die Löscheinrichtungen.

Grundlage sind DIN ISO 23601 und die Arbeitsstättenregel ASR A2.3. Er ist aktuell zu halten und in angemessenen Abständen zu prüfen, spätestens nach jeder baulichen Änderung.

Was ein Flucht- und Rettungsplan ist

Ein Flucht- und Rettungsplan ist die grafische Darstellung eines Geschosses oder Bereichs, die im Notfall die Orientierung sichert. Er zeigt den Standort des Betrachters, den Verlauf der Fluchtwege bis ins Freie, Notausgänge, Sammelstellen sowie die Standorte von Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Ergänzt wird er durch kurze Verhaltensregeln für den Brandfall und für Unfälle.

Adressat ist ausdrücklich nicht die Feuerwehr, sondern jede Person im Gebäude: Beschäftigte, Besucher, Patienten, Gäste, Handwerker. Der Plan muss deshalb ohne Vorkenntnisse und unter Stress lesbar sein. Das ist der Grund, warum DIN ISO 23601 Darstellung, Farben, Zeichen und Formate so eng vorgibt: Ein Plan, den man erst entschlüsseln muss, erfüllt seinen Zweck nicht.

Der Plan ist ein Baustein des organisatorischen Brandschutzes. Er ersetzt weder die jährliche Unterweisung noch die Räumungsübung, sondern gibt beidem eine gemeinsame Grundlage.

  • Orientierung für ortsunkundige Personen im Ernstfall
  • Grundlage für Unterweisungen und Räumungsübungen
  • Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaft und Versicherer
  • Dokumentation der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung

Flucht- und Rettungsplan auf einen Blick

Norm für die Gestaltung
DIN ISO 23601, Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 4 ArbStättV, Anhang Punkt 2.3, konkretisiert durch ASR A2.3
Verantwortlich
der Arbeitgeber, bei Gebäuden zusätzlich der Betreiber oder Eigentümer
Format und Maßstab
Geschossplan mindestens A3, Maßstab in der Regel 1:250, Einzelraumplan 1:100
Aushangorte
Eingänge, Treppenräume, Flure, Kreuzungen von Verkehrswegen, Aufenthaltsräume
Anbringung
lagerichtig, Planmitte etwa 1,60 m über dem Boden
Prüfintervall
mindestens alle zwei Jahre, sofort bei baulichen oder organisatorischen Änderungen
Einsatzgebiet der GfB
Düsseldorf und ganz Nordrhein-Westfalen

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?

Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und auszuhängen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Ergänzend regelt Anhang Punkt 2.3 der ArbStättV die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge. Konkretisiert wird die Pflicht in der ASR A2.3 (Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan).

Es gibt also keine feste Beschäftigtenzahl und keine Quadratmeterschwelle, ab der die Pflicht automatisch greift. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A2.3 nennt jedoch klare Fälle, in denen ein Plan regelmäßig erforderlich ist:

  • unübersichtliche Wegführung, etwa über Zwischengeschosse, Winkel oder verzweigte Flure
  • hoher Anteil ortsunkundiger Personen, also Publikums-, Besucher- oder Kundenverkehr
  • erhöhte Gefährdung durch Stoffe, Verfahren oder Anlagen
  • Gefahren, die von benachbarten Arbeitsstätten ausgehen können

Unabhängig davon ergibt sich die Pflicht häufig aus dem Baurecht. Sonderbauverordnungen der Länder, Auflagen im Baugenehmigungsbescheid, Brandschutzkonzepte oder Forderungen der Brandschau verlangen Pläne oft ausdrücklich. Auch Sachversicherer machen den Nachweis regelmäßig zur Bedingung. Für Baustellen und Arbeiten im Freien gelten abweichende Regelungen.

Praktischer Rat: Wenn eine Behörde, ein Auditor oder Ihr Versicherer den Plan bereits angemahnt hat, ist die Frage nach der Pflicht bereits beantwortet. Klären Sie dann nur noch den Umfang, also welche Geschosse, Bereiche und Aushangorte abgedeckt werden müssen.

Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601, erstellt von der GfB
Aus unserer Arbeit: Flucht- und Rettungsplan für ein Geschoss mit Standortmarkierung, grün hinterlegten Fluchtwegen, Löscheinrichtungen sowie den Verhaltensregeln für Brandfall und Unfall. Objektdaten anonymisiert.

Was DIN ISO 23601 im Einzelnen verlangt

DIN ISO 23601 hat 2010 die frühere DIN 4844-3 abgelöst und beschreibt die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen international einheitlich. Die Norm ist keine Rechtsvorschrift, gilt aber als anerkannte Regel der Technik. Wer nach ihr plant, erfüllt die Gestaltungsforderungen der ASR A2.3 und der ASR A1.3.

Pflichtinhalte

  • Titel "Flucht- und Rettungsplan" und Bezeichnung des Gebäudes, Geschosses oder Bereichs
  • maßstäblicher Grundriss mit Räumen, Türen, Treppen und Verkehrswegen
  • Standortkennzeichnung des Betrachters nach dem Prinzip "Sie befinden sich hier"
  • Verlauf der Fluchtwege und, sofern vorhanden, der zweiten Fluchtwege
  • Notausgänge und Ausgänge ins Freie
  • Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Handfeuermeldern und Brandmeldeeinrichtungen
  • Standorte von Erste-Hilfe-Material, Verbandkasten und Notruftelefon
  • Lage der Sammelstelle, in der Regel in einem Übersichtsplan des Geländes
  • Verhaltensregeln bei Brand und bei Unfällen
  • vollständige Legende aller verwendeten Zeichen

Farben und Sicherheitszeichen

Die Darstellung folgt festen Sicherheitsfarben: Fluchtwege werden hellgrün angelegt, der eigene Standort in Sicherheitsblau, Gebäudelinien und Text in Schwarz auf weißem oder nachleuchtend weißem Grund. Die Verhaltensregeln im Brandfall werden rot gerahmt, die Regeln für Erste Hilfe grün. Alle Piktogramme entsprechen den Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 in Verbindung mit DIN EN ISO 7010. Zeichen aus älteren Regelwerken oder frei gestaltete Symbole sind nicht zulässig, weil sie die Wiedererkennung zerstören.

Maßstab, Format und Lesbarkeit

Der Maßstab beträgt in der Regel mindestens 1:250, bei sehr großen Objekten sind bis zu 1:350 vertretbar, für einzelne Räume wie Hotelzimmer wird 1:100 verwendet. Geschosspläne werden mindestens im Format A3 ausgeführt, Übersichts- und Sammelpläne häufig größer, kleinere Formate bis A4 sind nur für Einzelraumpläne vorgesehen. Die Norm gibt außerdem Mindestgrößen für Schrift und Sicherheitszeichen vor, damit der Plan aus dem üblichen Betrachtungsabstand ohne Anstrengung lesbar bleibt.

Aushangorte und Anbringung

Pläne müssen in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen hängen: in Eingangsbereichen und Foyers, an Treppenräumen, an Kreuzungen von Verkehrswegen, in Fluren, Pausen- und Aufenthaltsräumen. Die Anbringungshöhe liegt bei etwa 1,60 Meter bis zur Planmitte. Entscheidend ist die lagerichtige Ausrichtung: Was der Betrachter vor sich sieht, muss auch auf dem Plan oben liegen. Ein gedrehter Plan kostet im Ernstfall Sekunden. Ist der Bereich mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet, muss der Plan auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung lesbar bleiben, entweder über die Sicherheitsbeleuchtung oder durch langnachleuchtende Ausführung.

Abgrenzung zu Feuerwehrplan, Feuerwehrlaufkarte und Brandschutzordnung

Diese vier Dokumente werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Adressaten haben. Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Personen im Gebäude und zeigt den Weg hinaus.

  • Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte. Er zeigt Zufahrten, Löschwasserversorgung, Angriffswege, Abschalteinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte und wird mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt.
  • Feuerwehrlaufkarten führen den Trupp von der Brandmelderzentrale zum ausgelösten Melder. Sie sind an eine Brandmeldeanlage gebunden.
  • Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 beschreibt in den Teilen A, B und C das organisatorische Verhalten: Aushang für alle Personen, Regeln für Beschäftigte und Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Flucht- und Rettungsplan und Brandschutzordnung müssen inhaltlich zusammenpassen. Wenn die Brandschutzordnung Teil B eine Sammelstelle nennt, muss diese Sammelstelle auf dem Plan an derselben Stelle liegen. Widersprüche zwischen beiden Dokumenten fallen bei Begehungen zuverlässig auf.

Aktualisierung und Prüfintervall

Die ASR A2.3 verlangt, dass der Plan stets aktuell ist. DIN ISO 23601 konkretisiert das: Der Plan ist mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen, das Prüfdatum wird auf dem Plan vermerkt. Unabhängig von diesem Intervall ist sofort zu aktualisieren, wenn sich etwas Sicherheitsrelevantes ändert.

  • Umbauten, neue Trennwände, verlegte oder verschlossene Türen
  • geänderter Verlauf eines Flucht- oder Rettungswegs
  • neue oder versetzte Feuerlöscher, Wandhydranten oder Handfeuermelder
  • Nutzungsänderung eines Bereichs, etwa Umwandlung von Lager in Büro
  • Verlegung der Sammelstelle
  • neue Mieteinheiten oder veränderte Bereichsgrenzen im Gebäude

Nach jeder Aktualisierung sind die Beschäftigten erneut zu unterweisen. Sinnvoll ist es, die Prüfung an einen ohnehin festen Termin zu koppeln, etwa an die jährliche Unterweisung oder an die Räumungsübung. Dabei zeigt sich zugleich, ob der Plan in der Praxis funktioniert.

Der häufigste Mangel bei der Begehung ist nicht der fehlende Plan, sondern der veraltete.

Barrierefreiheit und Anforderungen bei Sonderbauten

Die ASR V3a.2 verlangt in Anhang A2.3, dass sicherheitsrelevante Informationen auch Beschäftigten mit Behinderungen verständlich übermittelt werden. Für die Praxis heißt das: größere Zeichen und kontrastreiche Darstellung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung, eine Anbringungshöhe, die auch aus der Augenhöhe von Rollstuhlnutzern erkennbar ist, und die Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips, bei dem visuelle Informationen zusätzlich taktil oder akustisch erfassbar sind. Wo Personen den Ausgang nicht selbstständig erreichen können, gehören Bereiche für vorübergehenden sicheren Aufenthalt und die Rettungswege dorthin in die Planung.

Pflegeeinrichtungen und Kliniken

Hier steht nicht die Selbstrettung im Vordergrund, sondern die horizontale Evakuierung in den benachbarten Brandabschnitt. Die Pläne müssen Brandabschnittsgrenzen, Rauchschutztüren und Verlegewege sichtbar machen und mit dem Räumungskonzept der Einrichtung übereinstimmen. Wir haben diese Aufgabenstellung unter anderem für Träger wie DRK, Caritas, Diakonie und die K-Plus-Gruppe bearbeitet.

Hotels und Beherbergungsbetriebe

Neben den Geschossplänen im Flur sind Einzelraumpläne in den Gästezimmern üblich, meist im Format A4 und im Maßstab 1:100, angebracht an der Zimmertür oder im Sichtbereich. Fremdsprachige Ergänzungen der Verhaltensregeln sind bei internationalem Publikum sinnvoll.

Schulen, Kitas und Versammlungsstätten

In Schulen gehört in jeden Unterrichtsraum ein Plan, ergänzt um die Alarmordnung. In Versammlungsstätten kommen wechselnde Bestuhlungsvarianten hinzu, die den Verlauf der Fluchtwege verändern können. In beiden Fällen bestimmen die Sonderbauvorschriften des Landes und die Auflagen der Genehmigung den genauen Umfang, deshalb klären wir diesen Punkt vor der Beauftragung.

Auszug aus der verwendeten Symbolik nach DIN 14034-6 und ISO 7010:

Symbol Notausgang, Rettungsweg
Notausgang, Rettungsweg
Symbol Notausstieg mit Leiter
Notausstieg mit Leiter
Symbol Feuerlöscher
Feuerlöscher
Symbol Brandmelder
Brandmelder

So läuft die Erstellung bei der GfB ab

Sie müssen keine Vorarbeiten leisten. Vorhandene Grundrisse beschleunigen den Ablauf, sind aber keine Voraussetzung.

  • 1. Erstgespräch: Wir klären den Anlass, also Begehung, behördliche Auflage, Gefährdungsbeurteilung, Audit oder Versicherungsanforderung, sowie Gebäudeart, Geschosse und Anzahl der Standorte.
  • 2. Unterlagenprüfung: Sie stellen vorhandene Grundrisse als DWG oder PDF bereit. Wir prüfen Aktualität und Vollständigkeit.
  • 3. Aufmaß vor Ort: Wir gehen das Objekt ab, erfassen Fluchtwege, Türen, Löscheinrichtungen und Erste-Hilfe-Material und legen gemeinsam mit Ihnen die Aushangorte und die Sammelstelle fest.
  • 4. Entwurf: Sie erhalten je Geschoss und Aushangort einen Planentwurf nach DIN ISO 23601 mit lagerichtiger Ausrichtung, Legende und Verhaltensregeln.
  • 5. Abstimmung: Sie prüfen den Entwurf, wir arbeiten Ihre Korrekturen ein. Auf Wunsch stimmen wir den Plan mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Brandschutzbeauftragten oder der Behörde ab.
  • 6. Produktion und Montage: Nach Ihrer Freigabe erfolgt die Ausführung. Material, Format und Befestigung stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Die Pläne müssen dauerhaft und gut lesbar ausgeführt und an geeigneter Stelle angebracht sein.
  • 7. Dokumentation und Wiedervorlage: Sie erhalten die Pläne zusätzlich als Datei für Ihre Dokumentation. Auf Wunsch nehmen wir Ihr Objekt in die Wiedervorlage zur Zwei-Jahres-Prüfung auf.

GfB Gesellschaft für Brandschutz aus Düsseldorf

Wir sind seit 1996 im Brandschutz tätig, betreuen über 620 Kunden und haben über 500 Schulungen durchgeführt. Rund 15 Mitarbeiter arbeiten von Düsseldorf aus für Auftraggeber in ganz Nordrhein-Westfalen, darunter DRK, Caritas, Diakonie, Qiagen, QVC und die K-Plus-Gruppe.

Weil wir neben den Plänen auch Brandschutzordnungen, Räumungsübungen und Schulungen abdecken, entsteht ein in sich stimmiges Paket: Der Plan an der Wand, die Regeln in der Brandschutzordnung und das Verhalten in der Übung sagen dasselbe aus. Genau darauf achten Aufsichtspersonen bei der Begehung.

Häufige Fragen

Ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?

Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen und aushängen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Eine feste Beschäftigtenzahl gibt es nicht, entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A2.3 nennt als typische Auslöser unübersichtliche Wegführung, viele ortsunkundige Personen und erhöhte Gefährdung. Zusätzlich fordern Sonderbauvorschriften, Baugenehmigungen und Versicherer den Plan häufig ausdrücklich.

Wer muss den Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber, bei Gebäuden mit mehreren Nutzern zusätzlich der Betreiber oder Eigentümer. Die Verantwortung bleibt bestehen, auch wenn die Erstellung an einen Dienstleister vergeben wird. Eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für den Ersteller gibt es nicht, in der Praxis erwarten Behörden und Versicherer aber eine fachkundige Erstellung nach DIN ISO 23601.

Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

DIN ISO 23601 sieht eine Prüfung auf Aktualität mindestens alle zwei Jahre vor, das Prüfdatum wird auf dem Plan vermerkt. Unabhängig davon ist sofort zu aktualisieren, wenn sich Fluchtwege, Türen, Löscheinrichtungen, Nutzungen oder die Sammelstelle ändern. Nach jeder Änderung sind die Beschäftigten erneut zu unterweisen.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand stark vom Objekt abhängt. Preisbestimmend sind die Zahl der Geschosse und Aushangorte, die Fläche, ob verwertbare digitale Grundrisse vorliegen oder ein Aufmaß vor Ort nötig ist, die gewünschte Ausführung wie Rahmen oder langnachleuchtendes Material sowie Zusatzleistungen wie Zimmerpläne, Fremdsprachen oder Montage. Wir kalkulieren nach einer kurzen Objektbeschreibung und nennen den Preis vor der Beauftragung.

Wo muss der Flucht- und Rettungsplan aushängen?

Die Pläne müssen in ausreichender Zahl an gut sichtbaren Stellen hängen, typischerweise in Eingangsbereichen, an Treppenräumen, in Fluren, an Kreuzungen von Verkehrswegen sowie in Pausen- und Aufenthaltsräumen. Die Planmitte liegt bei etwa 1,60 Meter Höhe, und der Plan muss lagerichtig ausgerichtet sein. In Hotels kommen Einzelraumpläne in den Gästezimmern hinzu, in Schulen Pläne in den Unterrichtsräumen.

Reicht ein selbst gezeichneter Plan aus?

Formal ist kein externer Ersteller vorgeschrieben, praktisch scheitern Eigenzeichnungen aber meist an den Detailvorgaben: falscher Maßstab, nicht maßstäbliche Grundrisse, freie Symbole statt Zeichen nach DIN EN ISO 7010, fehlende Standortkennzeichnung, fehlende Legende oder nicht lagerichtiger Aushang. Solche Mängel werden bei Begehungen beanstandet, und im Schadenfall stellt sich die Frage nach der Organisationsverantwortung. Wenn Sie einen vorhandenen Plan haben, prüfen wir ihn und sagen Ihnen, ob eine Überarbeitung genügt.

Worin unterscheidet sich der Flucht- und Rettungsplan vom Feuerwehrplan?

Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Personen im Gebäude und zeigt den Weg nach draußen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte und zeigt Zufahrten, Löschwasserversorgung, Angriffswege und Gefahrenschwerpunkte. Beide Pläne haben unterschiedliche Normen, Inhalte und Aufbewahrungsorte und ersetzen sich gegenseitig nicht.

Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt, den Anlass und die Zahl der Geschosse, dann erhalten Sie von uns eine Einschätzung zu Umfang und Kosten. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Antwort, telefonisch unter 0211 7022753 oder per E-Mail an info@gfb-brandschutz.de.

Seit 1996

Im Ernstfall zählt, was vorher vorbereitet wurde

Wir planen, dokumentieren und schulen so, dass Ihr Gebäude an dem Tag vorbereitet ist, an dem es darauf ankommt. Normgerecht, mit der Feuerwehr abgestimmt, nachweisbar.

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620+betreute Kunden
500+durchgeführte Schulungen